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                Date: 2001-11-08
                 
                 
                Europarat verabschiedet Cybercrime-Vertrag
                
                 
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      [Angesichts der sich analog zu den Ereignissen überschlagenden  
Zahl der q/depschen - zumeist courtesy miller@quintessenz.org - 
weisen wir neuerlich darauf hin, dass es möglich ist, diesen  
Newsletter auch in Digest-Form zu beziehen. Ein kurzer Eintrag  
ins Formular samt Bestätigungsmail genügt und Sie bekommen  
alle q/depeschen eines Tages in einer einzigen Mail]    
 
Völkervertrag "gegen den Missbrauch des Internets zu  
Kinderpornografie und anderen kriminellen Machenschaften" | Enge  
Kooperation und "abschreckende und angemessene"  
Mindeststrafen | Freiheitsstrafen für Hacker und Cracker als  
Standard 
 
 
Heute hat das europäischen Ministerkomitee in Straßburg einen  
Völkervertrag gegen "Cybercrime" verabschiedet, der auf "wirksame  
grenzüberschreitende Maßnahmen" abzielt. 
 
Der Europarat will mit dem Abkommen "gegen den Missbrauch des  
Internets zu Kinderpornografie und anderen kriminellen  
Machenschaften" vorgehen. 
 
Unterdessen befürchtet die IT-Industrie, dass das Abkommen  
negative Folgen für den ohnehin kränkelnden E-Commerce haben  
wird. Bürgerrechtler haben schwere Bedenken wegen möglicher  
Einschränkungen der Grundrechte durch Ausweitung der  
internationalen Polizeibefugnisse. 
 
Dem Europarat zufolge ist dies das erste internationale Instrument  
zur Bekämpfung "der wachsenden Cyberkriminalität". Der Text ist  
das Ergebnis vierjähriger Beratungen, an denen Fachleute aus den  
43 Europaratsländern sowie aus den USA, Kanada und Japan  
teilnahmen. 
 
Mit der Unterzeichnung des Dokuments sollen sich Staaten zur  
engen Kooperation bei der Bekämpfung von "Cybercrime"  
verpflichten.  
 
Das setzt voraus, dass sie mit strafrechtlichen Bestimmungen  
gegen die "Cyberkriminalität" vorgehen und dafür "abschreckende  
und angemessene" Mindeststrafen vorsehen. Dazu sollen auch  
Freiheitsstrafen gehören. 
 
Als "Internet-Straftaten" werden in dem Abkommen unter anderem  
das unrechtmäßige Eindringen in elektronische Datennetze, der  
Missbrauch sowie das Fälschen und Vernichten von Daten oder  
Datensystemen durch "so genannte Hacker" genannt. 
 
Unter Strafe gestellt werden soll auch, wer elektronische Systeme  
oder Software, "die Betrügereien im Web dienen", herstellt oder  
vertreibt. 
 
Mehr mit links 
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=93412
                   
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edited by Harkank 
published on: 2001-11-08 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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