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                Date: 2000-05-17
                 
                 
                Der Weg zum Verbot der Anonymitaet im Netz
                
                 
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      q/depesche  00.5.17/3 
 
Der Weg zum Verbot der Anonymität im Netz 
 
Von Christiane Schulzki-Haddouti  
.... 
Seit Cyberkriminalität zum internationalen Topthema  
avancierte, überschlagen sich Regierungen mit Initiativen und  
Gesetzesvorschlägen. Gerade ganz oben auf der Liste: Die  
Abschaffung der absoluten Anonymität. Frankreich will ein  
Gesetz verabschieden, das die anonyme Veröffentlichung im  
Internet mit einer Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten oder  
einer Geldbuße von rund 15.000 Mark ahndet. Kann ein  
Internetprovider keinen Verantwortlichen für eine Website  
nennen, kann er selbst strafrechtlich für illegale Inhalte  
verantwortlich gemacht werden. Wenn jemand eine falsche  
Identität angibt, droht ihm ebenfalls Strafe. Betroffen sind  
aber nicht nur Homepages, sondern auch Mailinglisten,  
Diskussionsforen oder Chaträume.  
 
Auch in Deutschland sieht das Teledienstegesetz für  
Inhalteanbieter eine Impressumspflicht vor. Anonyme E-Mail- 
Accounts sind zwar bisher legal; der Polizei sind anonyme  
Remailer und die pseudo-anonymen Accounts bei AOL  
allerdings schon lange ein Dorn im Auge. In einer Studie  
stellte das Bundeskriminalamt (BKA) vor kurzem fest, dass  
"die subjektiv empfundene Anonymität des Internets auch auf  
E-Commerce bezogene Kriminalität begünstigt."  
 
Da Kunden sich durch viele Schnupperangebote bis zu 90  
Tage im Internet aufhalten können, ohne dass ihre Angaben  
zu Person und Bankverbindung tatsächlich überprüft werden,  
kann laut BKA die wahre Identität "wirksam" verborgen  
werden. Die Folgen: Freier Handel mit illegalen Waren wie  
rechtsradikaler Literatur, pornografischen Produkten,  
Raubkopien, Hehlerware, rezeptpflichtigen Arzneimitteln,  
verbotene Drogen oder Kriegswaffen. Auch kann man digitale  
Waren bestellen und diese nach Lieferung nicht bezahlen. In  
diesen Fällen sei es, so das BKA, nicht nur schwierig, den  
Betrüger zu ermitteln, sondern auch die Ware  
zurückzuholen.  
 
Das BKA plädiert deshalb dafür, vollständige Anonymität zu  
verhindern. Geeignet sei beispielsweise die Verwendung  
digitaler Signaturen, um den Kommunikationspartner klar zu  
identifizieren oder die Urheberschaft für bestimmte Inhalte zu  
bestimmen. Ein "möglicher Schritt" sei auch die individuelle  
Prozessorerkennung des Pentium-III-Prozessors. 
 
much more 
http://www.spiegel.de/netzwelt/telekommunikation/0,1518,76715,00.html
                   
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edited by Harkank 
published on: 2000-05-17 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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